Fördermittel
KfW
Sie möchten Energie sparen, Barrieren abbauen, den Einbruchschutz erhöhen? Oder eine bestehende Immobilie kaufen? Ich finde für Sie die passende Fördermittel für Ihre Wünsche – zum Beispiel das Baukindergeld.
10.000 Häuser Programm
Das 10.000-Häuser-Programm
Energie sparen und dabei das Klima schützen: Das ist sowohl in bestehenden Häusern als auch in Neubauten durch den Einbau moderner Technik möglich. Um Eigentümer und Bauherren zu fördern, die in energieeffiziente Maßnahmen investieren möchten, hat die Bayerische Staatsregierung das 10.000-Häuser-Programm aufgelegt.
Quelle: Bayerische Staatsregierung
FES München
Wer kann Anträge stellen?
Für Wohngebäude:
•
Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer
z. B. Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften (vertreten durch eine Hausverwaltung),
juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Baugemeinschaften,
Baugenossenschaften, Bauträgerinnen und Bauträger, freiberuflich Tätige, Stiftungen,
Vereine
•
Betreiberinnen und Betreiber der Anlage (z. B. Contractoren)
Für Nichtwohngebäude:
•
Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer
z. B. Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften (vertreten durch Hausverwaltung),
juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Baugemeinschaften,
Baugenossenschaften, Bauträgerinnen und Bauträger, freiberuflich Tätige, Stiftungen,
Vereine
• Betreiberinnen und Betreiber der Anlage (z. B. Contractoren)
• Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen ab 250 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern und einem Jahresumsatz ab 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme
ab 43 Millionen Euro.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erfolgt die Antragstellung durch die
Hausverwaltung. Der Beschluss der WEG über die Antragstellung beim Münchner
Förderprogramm Energieeinsparung hinsichtlich der zu beantragenden Maßnahme/n ist mit der
Meldung der Fertigstellung einzureichen.
Für Maßnahmen an Gebäuden in Eigentümerschaft des Bundes, Landes oder von Kommunen
(auch der städtischen Eigenbetriebe) können keine Zuschüsse gewährt werden.
Für Wohngebäude:
•
Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer
z. B. Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften (vertreten durch eine Hausverwaltung),
juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Baugemeinschaften,
Baugenossenschaften, Bauträgerinnen und Bauträger, freiberuflich Tätige, Stiftungen,
Vereine
•
Betreiberinnen und Betreiber der Anlage (z. B. Contractoren)
Für Nichtwohngebäude:
•
Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer
z. B. Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften (vertreten durch Hausverwaltung),
juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Baugemeinschaften,
Baugenossenschaften, Bauträgerinnen und Bauträger, freiberuflich Tätige, Stiftungen,
Vereine
• Betreiberinnen und Betreiber der Anlage (z. B. Contractoren)
• Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen ab 250 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern und einem Jahresumsatz ab 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme
ab 43 Millionen Euro.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erfolgt die Antragstellung durch die
Hausverwaltung. Der Beschluss der WEG über die Antragstellung beim Münchner
Förderprogramm Energieeinsparung hinsichtlich der zu beantragenden Maßnahme/n ist mit der
Meldung der Fertigstellung einzureichen.
Für Maßnahmen an Gebäuden in Eigentümerschaft des Bundes, Landes oder von Kommunen
(auch der städtischen Eigenbetriebe) können keine Zuschüsse gewährt werden.